Westminsterbekenntnis — Kapitel 28: Von der Taufe

Kapitel 28: Von der Taufe

Abschnitt 1. Die Taufe ist ein Sakrament des Neuen Testaments, von Jesus Christus eingesetzt, nicht nur zur feierlichen Aufnahme des Täuflings in die sichtbare Kirche, sondern auch um ihm ein Zeichen und Siegel des Gnadenbundes zu sein, seiner Einpflanzung in Christus, der Wiedergeburt, der Vergebung der Sünden und seiner Hingabe an Gott durch Jesus Christus, um in Neuheit des Lebens zu wandeln; welches Sakrament nach Christi eigener Anordnung in seiner Kirche bis ans Ende der Welt fortzuführen ist.

Abschnitt 2. Das äußere Element, das in diesem Sakrament zu gebrauchen ist, ist Wasser, womit der Täufling im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes getauft wird, durch einen rechtmäßig dazu berufenen Diener des Evangeliums.

Abschnitt 3. Das Untertauchen der Person ins Wasser ist nicht notwendig; sondern die Taufe wird recht verwaltet durch Gießen oder Besprengen mit Wasser über die Person.

Abschnitt 4. Nicht nur diejenigen, die tatsächlich den Glauben an Christus und den Gehorsam gegenüber ihm bekennen, sondern auch die Kinder eines oder beider gläubigen Elternteile sollen getauft werden.

Abschnitt 5. Obwohl es eine große Sünde ist, diese Ordnung zu verachten oder zu vernachlässigen, so sind doch Gnade und Erlösung nicht so untrennbar mit ihr verbunden, dass keine Person ohne sie wiedergeboren oder errettet werden könnte, oder dass alle Getauften zweifellos wiedergeboren sind.

Abschnitt 6. Die Wirksamkeit der Taufe ist nicht an den Zeitpunkt gebunden, zu dem sie verwaltet wird; dennoch wird durch den rechten Gebrauch dieser Ordnung die verheißene Gnade nicht nur dargeboten, sondern wirklich vom Heiligen Geist denen vermittelt und verliehen (ob Erwachsenen oder Kindern), denen diese Gnade gehört, nach dem Ratschluss von Gottes eigenem Willen, zu seiner bestimmten Zeit.

Abschnitt 7. Das Sakrament der Taufe soll jeder Person nur einmal verwaltet werden.