Kapitel 23 — Von der bürgerlichen Obrigkeit
Abschnitt 1. Gott, der höchste Herr und König der ganzen Welt, hat bürgerliche Obrigkeiten verordnet, um unter ihm über das Volk zu herrschen, zu seiner eigenen Ehre und zum öffentlichen Wohl; und hat sie zu diesem Zweck mit der Schwertgewalt bewaffnet, zur Verteidigung und Ermutigung derer, die gut sind, und zur Bestrafung der Übeltäter.