Westminsterbekenntnis 22.7

Kapitel 22 — Von rechtmäßigen Eiden und Gelübden

Abschnitt 7. Niemand darf geloben, irgendetwas zu tun, das im Wort Gottes verboten ist oder was irgendeine darin gebotene Pflicht hindern würde oder was nicht in seiner eigenen Kraft steht und wofür er keine Verheißung der Befähigung von Gott hat. In dieser Hinsicht sind die papistischen Mönchsgelübde des beständigen Zölibats, der versprochenen Armut und des klösterlichen Gehorsams weit davon entfernt, Stufen höherer Vollkommenheit zu sein; sie sind vielmehr abergläubische und sündige Fallstricke, in die sich kein Christ verstricken darf.