Kapitel 22 — Von rechtmäßigen Eiden und Gelübden
Abschnitt 6. Es soll keinem Geschöpf gegenüber abgelegt werden, sondern Gott allein; und damit es angenommen werde, soll es freiwillig geschehen, aus Glauben und Pflichtbewusstsein, in Dankbarkeit für empfangene Barmherzigkeit oder zur Erlangung dessen, was wir brauchen; wodurch wir uns strenger an notwendige Pflichten binden oder an andere Dinge, insoweit und so lange sie dazu förderlich sein mögen.