Westminsterbekenntnis 22.2

Kapitel 22 — Von rechtmäßigen Eiden und Gelübden

Abschnitt 2. Der Name Gottes allein ist es, bei dem die Menschen schwören sollen, und dabei soll er mit aller heiligen Furcht und Ehrfurcht gebraucht werden; deshalb ist es sündig und verabscheuungswürdig, bei diesem herrlichen und furchtbaren Namen eitel oder leichtfertig zu schwören oder überhaupt bei irgendetwas anderem zu schwören. Doch da in gewichtigen und bedeutsamen Angelegenheiten ein Eid durch das Wort Gottes unter dem Neuen wie unter dem Alten Testament gerechtfertigt ist, soll ein rechtmäßiger Eid, wenn er von einer rechtmäßigen Obrigkeit in solchen Angelegenheiten auferlegt wird, geleistet werden.