Westminsterbekenntnis 22.1

Kapitel 22 — Von rechtmäßigen Eiden und Gelübden

Abschnitt 1. Ein rechtmäßiger Eid ist ein Teil der religiösen Anbetung, worin bei gerechtem Anlass die schwörende Person Gott feierlich zum Zeugen dessen anruft, was sie behauptet oder verspricht, und ihn bittet, sie nach der Wahrheit oder Falschheit dessen zu richten, was sie schwört.