Westminsterbekenntnis 18.4

Kapitel 18 — Von der Gewissheit der Gnade und Erlösung

Abschnitt 4. Wahre Gläubige mögen die Gewissheit ihrer Erlösung auf verschiedene Weise erschüttert, gemindert und unterbrochen bekommen; durch Nachlässigkeit in ihrer Bewahrung; durch das Fallen in eine besondere Sünde, die das Gewissen verwundet und den Geist betrübt; durch eine plötzliche oder heftige Versuchung; dadurch, dass Gott das Licht seines Angesichts entzieht und auch diejenigen, die ihn fürchten, in Finsternis wandeln lässt, ohne Licht zu haben; doch sind sie niemals gänzlich jenes Samens Gottes und des Lebens des Glaubens entblößt, jener Liebe zu Christus und den Brüdern, jener Aufrichtigkeit des Herzens und jenes Pflichtbewusstseins, aus dem durch das Wirken des Geistes diese Gewissheit zu rechter Zeit wiederbelebt werden kann und durch die sie in der Zwischenzeit vor völliger Verzweiflung bewahrt werden.