Kapitel 18 — Von der Gewissheit der Gnade und Erlösung
Abschnitt 3. Diese unfehlbare Gewissheit gehört nicht so zum Wesen des Glaubens, dass ein wahrer Gläubiger nicht lange warten und mit vielen Schwierigkeiten kämpfen müsste, bevor er ihrer teilhaftig wird; doch kann er, vom Geist befähigt, die Dinge zu erkennen, die ihm von Gott frei geschenkt sind, ohne außerordentliche Offenbarung im rechten Gebrauch der gewöhnlichen Mittel dazu gelangen. Und darum ist es jedermanns Pflicht, allen Fleiß aufzuwenden, seine Berufung und Erwählung gewiss zu machen; damit dadurch sein Herz erweitert werde in Frieden und Freude im Heiligen Geist, in Liebe und Dankbarkeit gegen Gott und in Stärke und Freudigkeit in den Pflichten des Gehorsams, den eigentlichen Früchten dieser Gewissheit; so weit ist es davon entfernt, die Menschen zur Zügellosigkeit zu verleiten.