Westminsterbekenntnis 18.2

Kapitel 18 — Von der Gewissheit der Gnade und Erlösung

Abschnitt 2. Diese Gewissheit ist keine bloße mutmaßliche und wahrscheinliche Überzeugung, gegründet auf eine fehlbare Hoffnung, sondern eine unfehlbare Gewissheit des Glaubens, gegründet auf die göttliche Wahrheit der Verheißungen der Erlösung, die innere Erfahrung jener Gnadengaben, denen diese Verheißungen gelten, das Zeugnis des Geistes der Kindschaft, der mit unseren Geistern bezeugt, dass wir Kinder Gottes sind; welcher Geist das Unterpfand unseres Erbes ist, wodurch wir versiegelt sind zum Tag der Erlösung.