Westminsterbekenntnis 15.6

Kapitel 15 — Von der Buße zum Leben

Abschnitt 6. Da jedermann verpflichtet ist, Gott ein privates Bekenntnis seiner Sünden abzulegen und um Vergebung derselben zu beten, wobei er, wenn er sie bekennt und verlässt, Barmherzigkeit finden wird, so soll auch derjenige, der seinen Bruder oder die Kirche Christi geärgert hat, bereit sein, durch ein privates oder öffentliches Bekenntnis und Betrübnis über seine Sünde seine Buße denen zu erklären, die verletzt worden sind; welche daraufhin mit ihm versöhnt werden und ihn in Liebe aufnehmen sollen.