Kapitel 15: Von der Buße zum Leben
Abschnitt 1. Die Buße zum Leben ist eine evangelische Gnade, deren Lehre von jedem Prediger des Evangeliums ebenso gepredigt werden soll wie die des Glaubens an Christus.
Abschnitt 2. Durch sie betrauert und hasst ein Sünder, aus dem Anblick und dem Bewusstsein nicht nur der Gefahr, sondern auch der Schändlichkeit und Abscheulichkeit seiner Sünden, als dem heiligen Wesen und gerechten Gesetz Gottes entgegengesetzt, und aufgrund der Erkenntnis seiner Barmherzigkeit in Christus für die Bußfertigen, seine Sünden so, dass er sich von ihnen allen zu Gott wendet, mit dem Vorsatz und dem Bestreben, mit ihm in allen Wegen seiner Gebote zu wandeln.
Abschnitt 3. Obwohl die Buße nicht als irgendeine Genugtuung für die Sünde angesehen werden darf oder als irgendeine Ursache der Vergebung derselben, die der Akt der freien Gnade Gottes in Christus ist, so ist sie doch von solcher Notwendigkeit für alle Sünder, dass niemand Vergebung ohne sie erwarten darf.
Abschnitt 4. Wie es keine so geringe Sünde gibt, die nicht die Verdammnis verdiente, so gibt es keine so große Sünde, die über diejenigen, die wahrhaft Buße tun, Verdammnis bringen kann.
Abschnitt 5. Die Menschen sollen sich nicht mit einer allgemeinen Buße begnügen, sondern es ist jedes Menschen Pflicht, sich zu bemühen, seine besonderen Sünden im Einzelnen zu bereuen.
Abschnitt 6. Da jedermann verpflichtet ist, Gott ein privates Bekenntnis seiner Sünden abzulegen und um Vergebung derselben zu beten, wobei er, wenn er sie bekennt und verlässt, Barmherzigkeit finden wird, so soll auch derjenige, der seinen Bruder oder die Kirche Christi geärgert hat, bereit sein, durch ein privates oder öffentliches Bekenntnis und Betrübnis über seine Sünde seine Buße denen zu erklären, die verletzt worden sind; welche daraufhin mit ihm versöhnt werden und ihn in Liebe aufnehmen sollen.