Kapitel 7 — Artikel XXXII–XXXIX: Kirchenzucht und Ordnung
Abschnitt 35. Artikel XXXV. Von den Homilien. Das zweite Buch der Homilien, dessen einzelne Titel wir unter diesen Artikel gestellt haben, enthält eine gottgefällige und heilsame Lehre, die für diese Zeiten notwendig ist, ebenso wie das frühere Buch der Homilien, das zur Zeit Eduards des Sechsten herausgegeben wurde; und daher bestimmen wir, dass sie von den Geistlichen in den Kirchen sorgfältig und deutlich vorgelesen werden, damit sie vom Volk verstanden werden. Titel der Homilien: 1. Vom rechten Gebrauch der Kirche. 2. Gegen die Gefahr des Götzendienstes. 3. Von der Instandhaltung und Reinhaltung der Kirchen. 4. Von guten Werken: erstens vom Fasten. 5. Gegen Völlerei und Trunkenheit. 6. Gegen übermäßigen Kleidungsaufwand. 7. Vom Gebet. 8. Von Ort und Zeit des Gebets. 9. Dass gemeinsame Gebete und Sakramente in einer bekannten Sprache verrichtet werden sollen. 10. Von der ehrerbietigen Wertschätzung des Wortes Gottes. 11. Vom Almosengeben. 12. Vom christlichen Leben und Wandel. 13. Von der Geburt Christi. 14. Vom Leiden Christi. 15. Von der Auferstehung Christi. 16. Vom würdigen Empfang des Sakraments des Leibes und Blutes Christi. 17. Von den Gaben des Heiligen Geistes. 18. Für die Bitt-Tage. 19. Vom Stand der Ehe. 20. Von der Buße. 21. Gegen den Müßiggang. 22. Gegen die Rebellion.