Kapitel 7 — Artikel XXXII–XXXIX: Kirchenzucht und Ordnung
Abschnitt 34. Artikel XXXIV. Von den Überlieferungen der Kirche. Es ist nicht notwendig, dass die Überlieferungen und Zeremonien an allen Orten gleich und völlig übereinstimmend seien; denn sie waren zu allen Zeiten verschieden und können nach der Verschiedenheit der Länder, Zeiten und Sitten geändert werden, sofern nichts gegen das Wort Gottes angeordnet wird. Wer aus eigenem Gutdünken willentlich und absichtlich die Überlieferungen und Zeremonien der Kirche, die dem Worte Gottes nicht zuwiderlaufen und von der allgemeinen Autorität angeordnet und gebilligt sind, öffentlich bricht, der soll öffentlich gerügt werden — damit andere sich davor fürchten, Gleiches zu tun — als einer, der gegen die allgemeine Ordnung der Kirche verstößt, die obrigkeitliche Autorität verletzt und die Gewissen der schwachen Brüder verwundet. Jede einzelne oder nationale Kirche hat die Vollmacht, Zeremonien oder Riten der Kirche, die allein durch menschliche Autorität angeordnet sind, zu bestimmen, zu ändern und abzuschaffen, sofern alles zur Erbauung geschieht.