39 Artikel der Kirche von England 5.21

Kapitel 5 — Artikel XIX–XXII: Die Kirche

Abschnitt 21. Artikel XXI. Von der Autorität der allgemeinen Konzilien. Allgemeine Konzilien dürfen nicht ohne den Befehl und den Willen der Fürsten versammelt werden. Und wenn sie versammelt sind — da sie eine Versammlung von Menschen sind, die nicht alle vom Geist und Wort Gottes geleitet werden —, so können sie irren und haben zuweilen geirrt, auch in Dingen, die Gott betreffen. Daher haben ihre Beschlüsse, die sie als heilsnotwendig aufstellen, weder Kraft noch Autorität, es sei denn, es lässt sich nachweisen, dass sie der Heiligen Schrift entnommen sind.