39 Artikel der Kirche von England 5.20

Kapitel 5 — Artikel XIX–XXII: Die Kirche

Abschnitt 20. Artikel XX. Von der Autorität der Kirche. Die Kirche hat die Vollmacht, Riten und Zeremonien festzusetzen, und Autorität in Glaubensstreitigkeiten; und dennoch ist es der Kirche nicht erlaubt, etwas zu verordnen, das dem geschriebenen Worte Gottes zuwider ist, noch darf sie eine Schriftstelle so auslegen, dass sie einer anderen widerspricht. Obwohl daher die Kirche Zeugin und Hüterin der Heiligen Schrift ist, so darf sie doch nichts gegen dieselbe beschließen und ebenso wenig über dieselbe hinaus etwas als heilsnotwendig zu glauben auferlegen.