Kapitel 3: Artikel IX–XIV: Sünde und Erlösung
Abschnitt 9. Artikel IX. Von der Erbsünde oder Geburtssünde. Die Erbsünde besteht nicht in der Nachahmung Adams, wie die Pelagianer törichterweise behaupten, sondern sie ist die Schuld und Verderbnis der Natur eines jeden Menschen, der natürlich von Adam abstammt; wodurch der Mensch sich sehr weit von der ursprünglichen Gerechtigkeit entfernt hat und seiner eigenen Natur nach zum Bösen geneigt ist, so dass das Fleisch allezeit gegen den Geist begehrt; und daher verdient sie in jedem in diese Welt geborenen Menschen Gottes Zorn und Verdammnis. Und diese Verderbnis der Natur verbleibt auch in den Wiedergeborenen; weshalb die Begierlichkeit des Fleisches, im Griechischen Phronema Sarkos genannt, die einige als Weisheit, andere als Sinnlichkeit, andere als Neigung, andere als Verlangen des Fleisches auslegen, dem Gesetz Gottes nicht unterworfen ist. Und obwohl es für die, welche glauben und getauft sind, keine Verdammnis gibt, so bekennt doch der Apostel, dass die Begierlichkeit und Lust an sich die Natur der Sünde hat.
Abschnitt 10. Artikel X. Vom freien Willen. Der Zustand des Menschen nach dem Fall Adams ist derart, dass er sich aus eigener natürlicher Kraft und durch gute Werke nicht zum Glauben und zur Anrufung Gottes bekehren und vorbereiten kann. Daher haben wir keine Macht, gute Werke zu tun, die Gott wohlgefällig und annehmbar sind, ohne die Gnade Gottes durch Christus, die uns zuvorkommt, damit wir einen guten Willen haben, und die mit uns wirkt, wenn wir diesen guten Willen haben.
Abschnitt 11. Artikel XI. Von der Rechtfertigung des Menschen. Wir werden allein um des Verdienstes unseres Herrn und Erlösers Jesus Christus willen durch den Glauben vor Gott für gerecht erachtet und nicht um unserer eigenen Werke oder Verdienste willen. Daher ist die Lehre, dass wir allein durch den Glauben gerechtfertigt werden, eine höchst heilsame und trostreiche Lehre, wie sie ausführlicher in der Homilie über die Rechtfertigung dargelegt ist.
Abschnitt 12. Artikel XII. Von den guten Werken. Obgleich gute Werke, die Früchte des Glaubens sind und auf die Rechtfertigung folgen, unsere Sünden nicht tilgen und die Strenge des göttlichen Gerichts nicht bestehen können, so sind sie dennoch Gott in Christus wohlgefällig und annehmbar und entspringen notwendig aus einem wahren und lebendigen Glauben, so dass an ihnen ein lebendiger Glaube ebenso gewiss erkannt werden kann wie ein Baum an seiner Frucht.
Abschnitt 13. Artikel XIII. Von den Werken vor der Rechtfertigung. Werke, die vor der Gnade Christi und der Eingebung seines Geistes getan werden, sind Gott nicht wohlgefällig, weil sie nicht aus dem Glauben an Jesus Christus entspringen; auch machen sie die Menschen nicht fähig, die Gnade zu empfangen, noch verdienen sie, wie die Schulautoren sagen, Gnade der Angemessenheit nach; vielmehr haben sie, weil sie nicht so getan werden, wie Gott es gewollt und geboten hat, die Natur der Sünde, daran zweifeln wir nicht.
Abschnitt 14. Artikel XIV. Von den überverdienstvollen Werken. Freiwillige Werke über die Gebote Gottes hinaus, die man überverdienstvolle Werke nennt, können nicht ohne Anmaßung und Gottlosigkeit gelehrt werden; denn durch sie erklären die Menschen, dass sie Gott nicht nur so viel leisten, wie sie schuldig sind, sondern dass sie um seinetwillen mehr tun, als die Pflicht erfordert; während doch Christus klar sagt: Wenn ihr alles getan habt, was euch befohlen ist, so sprechet: Wir sind unnütze Knechte.