Kapitel 9 — Erster Teil: Das Glaubensbekenntnis — Artikel VII: Von dort wird er kommen, zu richten die Lebenden und die Toten
Abschnitt 8. Diejenigen, die dieses Leben verlassen, hinterlassen bisweilen Kinder, die ihr Verhalten nachahmen, Anhänger, Gefolgsleute und andere, die ihr Beispiel, ihre Reden und Taten bewundern und vertreten. Nun muss durch alle diese Umstände der Lohn oder die Strafe der Verstorbenen notwendig vermehrt werden, da der gute oder schlechte Einfluss des Beispiels, der ja das Verhalten vieler beeinflusst, erst mit dem Ende der Welt aufhören soll. Die Gerechtigkeit verlangt, dass für eine angemessene Beurteilung aller dieser guten oder schlechten Taten und Worte eine gründliche Untersuchung vorgenommen werde. Dies aber könnte nicht geschehen ohne ein allgemeines Gericht über alle Menschen.