Kapitel 9 — Erster Teil: Das Glaubensbekenntnis — Artikel VII: Von dort wird er kommen, zu richten die Lebenden und die Toten
Abschnitt 5. Die erste findet statt, wenn jeder von uns dieses Leben verlässt; denn dann wird er sogleich vor den Richterstuhl Gottes gestellt, wo alles, was er je während seines Lebens getan, gesprochen oder gedacht hat, der strengsten Prüfung unterzogen wird. Dies wird das besondere Gericht genannt.