Römischer Katechismus 9.4

Kapitel 9 — Erster Teil: Das Glaubensbekenntnis — Artikel VII: Von dort wird er kommen, zu richten die Lebenden und die Toten

Abschnitt 4. Zwei Gerichte — Bei der Erklärung dieses Gegenstandes sollte der Seelsorger zwei verschiedene Gelegenheiten unterscheiden, bei denen ein jeder vor dem Angesicht des Herrn erscheinen muss, um Rechenschaft abzulegen über alle seine Gedanken, Worte und Taten und sogleich das Urteil von seinem Richter zu empfangen.