Römischer Katechismus 9.3

Kapitel 9 — Erster Teil: Das Glaubensbekenntnis — Artikel VII: Von dort wird er kommen, zu richten die Lebenden und die Toten

Abschnitt 3. „Zu richten die Lebenden und die Toten“ — Zum Beweis des letzten Gerichts genügt es, die Autorität des Apostels anzuführen: Wir müssen alle vor dem Richterstuhl Christi offenbar werden, damit ein jeder empfange, was er durch den Leib gewirkt hat, es sei gut oder böse. Es gibt zahlreiche Stellen der Heiligen Schrift, die der Seelsorger an verschiedenen Orten finden wird und die nicht nur die Wahrheit dieses Glaubenssatzes bekräftigen, sondern ihn auch in lebhaften Farben den Augen der Gläubigen vor Augen stellen. Und wenn seit Anfang der Welt jener Tag des Herrn, an dem Er mit unserem Fleisch bekleidet wurde, von allen als Grundlage ihrer Hoffnung auf Befreiung ersehnt wurde, so sollten auch wir nach dem Tod und der Himmelfahrt des Sohnes Gottes jenen anderen Tag des Herrn zum Gegenstand unseres eifrigsten Verlangens machen, indem wir die selige Hoffnung und das Kommen der Herrlichkeit des großen Gottes erwarten.