Kapitel 9 — Erster Teil: Das Glaubensbekenntnis — Artikel VII: Von dort wird er kommen, zu richten die Lebenden und die Toten
Abschnitt 15. Es hat eine besondere Angemessenheit, dass Christus der Herr zu Gericht sitzt; denn das Urteil soll über die Menschheit gesprochen werden, und sie werden so befähigt, ihren Richter mit ihren Augen zu sehen und Ihn mit ihren Ohren zu hören und so ihr Urteil durch die Vermittlung der Sinne zu erfahren.