Römischer Katechismus 9.12

Kapitel 9 — Erster Teil: Das Glaubensbekenntnis — Artikel VII: Von dort wird er kommen, zu richten die Lebenden und die Toten

Abschnitt 12. Diese Wahrheit ist mit Recht zu einem Artikel des Glaubensbekenntnisses gemacht worden — Weislich ist daher diese Wahrheit zu einem der zwölf Artikel des christlichen Glaubensbekenntnisses gemacht worden, damit, falls jemand im Geiste über die Vorsehung und Gerechtigkeit Gottes zu wanken beginnen sollte, er durch diese Lehre ermutigt werde.