Kapitel 9 — Erster Teil: Das Glaubensbekenntnis — Artikel VII: Von dort wird er kommen, zu richten die Lebenden und die Toten
Abschnitt 10. Ferner vollbrachten die Gerechten und die Gottlosen ihre guten und bösen Taten in diesem Leben nicht ohne die Mitwirkung des Leibes; daraus folgt notwendigerweise, dass diese Taten auch dem Leib als ihrem Werkzeug angehören. Es war daher durchaus angemessen, dass der Leib mit der Seele den gebührenden Lohn ewiger Herrlichkeit oder Strafe teile. Dies aber kann nur durch eine allgemeine Auferstehung und ein allgemeines Gericht geschehen.