Römischer Katechismus 7.6

Kapitel 7 — Erster Teil: Das Glaubensbekenntnis — Artikel V: Hinabgestiegen in das Reich des Todes; am dritten Tage auferstanden von den Toten

Abschnitt 6. Verschiedene Aufenthaltsorte, die Hölle genannt werden — Diese Aufenthaltsorte sind nicht alle von gleicher Beschaffenheit, denn unter ihnen ist jener höchst abscheuliche und finstere Kerker, in dem die Seelen der Verdammten zusammen mit den unreinen Geistern in ewigem und unauslöschlichem Feuer gepeinigt werden. Dieser Ort wird Gehenna, der Abgrund, genannt und ist die Hölle im eigentlichen Sinne.