Römischer Katechismus 7.4

Kapitel 7 — Erster Teil: Das Glaubensbekenntnis — Artikel V: Hinabgestiegen in das Reich des Todes; am dritten Tage auferstanden von den Toten

Abschnitt 4. „Das Reich des Todes“ — Da der Seelsorger durch die Erklärung der Bedeutung des Wortes Hölle an dieser Stelle beträchtliches Licht auf die Darlegung dieses Artikels werfen kann, ist zu beachten, dass mit dem Wort Hölle hier nicht das Grab gemeint ist, wie einige nicht weniger gottlos als unwissend gemeint haben; denn im vorhergehenden Artikel haben wir erfahren, dass Christus der Herr begraben wurde, und es bestand kein Grund, weshalb die Apostel bei der Überlieferung eines Glaubensartikels dasselbe in anderen und dunkleren Ausdrücken wiederholen sollten.