Römischer Katechismus 7.37

Kapitel 7 — Erster Teil: Das Glaubensbekenntnis — Artikel V: Hinabgestiegen in das Reich des Todes; am dritten Tage auferstanden von den Toten

Abschnitt 37. Wenn er hinzufügt: Sinnet auf das, was droben ist, nicht auf das, was auf Erden ist, gibt er gleichsam ein weiteres Zeichen, an dem wir feststellen können, ob wir wahrhaft mit Christus auferstanden sind. Wie nämlich der Appetit auf Speise gewöhnlich einen gesunden Zustand des Körpers anzeigt, so verhält es sich auch mit der Seele: wenn ein Mensch an allem Geschmack findet, was wahr, was sittlich, was gerecht, was heilig ist, und in sich die Süße himmlischer Dinge erfährt, so können wir dies als einen sehr starken Beweis dafür betrachten, dass ein solcher Mensch mit Christus Jesus zu einem neuen und geistlichen Leben auferstanden ist.