Römischer Katechismus 7.3

Kapitel 7 — Erster Teil: Das Glaubensbekenntnis — Artikel V: Hinabgestiegen in das Reich des Todes; am dritten Tage auferstanden von den Toten

Abschnitt 3. Erster Teil dieses Artikels: „Hinabgestiegen in das Reich des Todes“ — Im ersten Teil dieses Artikels bekennen wir also, dass sogleich nach dem Tode Christi Seine Seele in die Hölle hinabstieg und dort verweilte, solange Sein Leib im Grabe ruhte; und dass zugleich die eine Person Christi in der Hölle und im Grabe war. Dies sollte kein Erstaunen erregen; denn wie wir bereits häufig gesagt haben, war Seine Gottheit, obwohl Seine Seele vom Leibe getrennt war, niemals von Seiner Seele noch von Seinem Leibe geschieden.