Kapitel 7 — Erster Teil: Das Glaubensbekenntnis — Artikel V: Hinabgestiegen in das Reich des Todes; am dritten Tage auferstanden von den Toten
Abschnitt 28. Notwendigkeit der Auferstehung — In Bezug auf das Erste war es notwendig, dass Christus auferstehe, um die Gerechtigkeit Gottes zu offenbaren; denn es war höchst angemessen, dass Derjenige, der durch Gehorsam gegen Gott erniedrigt und mit Schmach beladen wurde, von Ihm erhöht werde. Dies ist ein Grund, den der Apostel angibt, wenn er an die Philipper schreibt: Er erniedrigte sich selbst und ward gehorsam bis zum Tode, ja bis zum Tode am Kreuze. Darum hat Gott Ihn auch erhöht. Er ist auch auferstanden, um unseren Glauben zu bestätigen, der zur Rechtfertigung notwendig ist; denn die Auferstehung Christi von den Toten aus eigener Kraft liefert einen unwiderleglichen Beweis, dass Er der Sohn Gottes war. Ferner nährt und stützt die Auferstehung unsere Hoffnung. Da Christus wieder auferstanden ist, ruhen wir auf der sicheren Hoffnung, dass auch wir auferstehen werden; die Glieder müssen notwendigerweise zum Zustand ihres Hauptes gelangen. Dies ist der Schluss, den der heilige Paulus zu ziehen scheint, wenn er an die Korinther und an die Thessalonicher schreibt. Und Petrus, der Fürst der Apostel, sagt: Gepriesen sei der Gott und Vater unseres Herrn Jesus Christus, der uns nach Seiner großen Barmherzigkeit wiedergeboren hat zu einer lebendigen Hoffnung durch die Auferstehung Jesu Christi von den Toten, zu einem unvergänglichen Erbe.