Kapitel 7 — Erster Teil: Das Glaubensbekenntnis — Artikel V: Hinabgestiegen in das Reich des Todes; am dritten Tage auferstanden von den Toten
Abschnitt 23. „Am dritten Tage“ — Zur Erklärung der zusätzlichen Worte des Artikels, am dritten Tage, sollte der Seelsorger das Volk darauf hinweisen, dass es nicht glauben darf, unser Herr sei während der ganzen drei Tage im Grabe geblieben. Da Er aber einen vollen Tag im Grab lag, einen Teil des vorhergehenden und einen Teil des folgenden Tages, so sagt man mit strengster Wahrheit, Er habe drei Tage im Grabe gelegen und sei am dritten Tage von den Toten auferstanden.