Römischer Katechismus 7.21

Kapitel 7 — Erster Teil: Das Glaubensbekenntnis — Artikel V: Hinabgestiegen in das Reich des Todes; am dritten Tage auferstanden von den Toten

Abschnitt 21. „Von den Toten“ — Es ist auch das eigentümliche Vorrecht Christi, der erste gewesen zu sein, der dieses göttliche Vorrecht der Auferstehung von den Toten genoss, denn Er wird in der Heiligen Schrift der Erstgeborene von den Toten genannt, und auch der Erstgeborene der Toten. Der Apostel sagt auch: Christus ist von den Toten auferstanden als Erstling der Entschlafenen; denn durch einen Menschen kam der Tod, und durch einen Menschen die Auferstehung der Toten. Und wie in Adam alle sterben, so werden auch in Christus alle lebendig gemacht werden. Ein jeder aber in seiner Ordnung: der Erstling Christus, dann die, welche Christus angehören.