Römischer Katechismus 7.18

Kapitel 7 — Erster Teil: Das Glaubensbekenntnis — Artikel V: Hinabgestiegen in das Reich des Todes; am dritten Tage auferstanden von den Toten

Abschnitt 18. Die Bedeutung des Artikels ist diese: Christus der Herr verschied am Kreuz am Freitag zur neunten Stunde und wurde am Abend desselben Tages von Seinen Jüngern begraben, die mit Erlaubnis des Statthalters Pilatus den vom Kreuz abgenommenen Leib des Herrn in ein neues Grab legten, das in einem nahe gelegenen Garten lag. Früh am Morgen des dritten Tages nach Seinem Tod, das heißt am Sonntag, wurde Seine Seele wieder mit Seinem Leib vereinigt, und so erstand Er, der während jener drei Tage tot gewesen war, und kehrte wieder zum Leben zurück, von dem Er beim Sterben geschieden war.