Römischer Katechismus 7.17

Kapitel 7 — Erster Teil: Das Glaubensbekenntnis — Artikel V: Hinabgestiegen in das Reich des Todes; am dritten Tage auferstanden von den Toten

Abschnitt 17. Zweiter Teil dieses Artikels: „Am dritten Tage auferstanden von den Toten“ — Wir kommen nun zum zweiten Teil des Artikels, und wie unablässig die Bemühungen des Seelsorgers bei dessen Darlegung sein sollten, erfahren wir aus diesen Worten des Apostels: Denke daran, dass Jesus Christus von den Toten auferstanden ist. Dieses Gebot war zweifellos nicht nur an Timotheus gerichtet, sondern an alle anderen, die Seelsorge ausüben.