Römischer Katechismus 6.3

Kapitel 6 — Erster Teil: Das Glaubensbekenntnis — Artikel IV: Gelitten unter Pontius Pilatus, gekreuzigt, gestorben und begraben

Abschnitt 3. „Gelitten" — Es kann kein Zweifel bestehen, dass seine Seele, was ihren niederen Teil betrifft, diese Qualen empfand; denn da er wahrhaft die menschliche Natur annahm, ist es eine notwendige Folge, dass er wirklich und in seiner Seele einen äußerst scharfen Schmerz empfand. Daher diese Worte des Heilandes: Meine Seele ist betrübt bis zum Tod.