Kapitel 40 — Vierter Teil: Das Gebet — Die sechste Bitte: Und führe uns nicht in Versuchung
Abschnitt 33. Die Verfassung, die diese Bitte begleiten soll — Der Seelsorger soll sodann die Gläubigen über die hauptsächlichen Gedanken und Überlegungen unterrichten, die dieses Gebet begleiten sollen.