Kapitel 4 — Erster Teil: Das Glaubensbekenntnis — Artikel II: Und an Jesus Christus, seinen eingeborenen Sohn, unseren Herrn
Abschnitt 27. Pflichten gegenüber Christus, unserem Herrn — Es bleibt daher übrig, dass der Seelsorger die Gläubigen daran erinnere: Dass wir von Christus unseren Namen tragen und Christen genannt werden; dass wir das Ausmaß seiner Wohltaten nicht verkennen dürfen, zumal wir durch seine Gabe des Glaubens befähigt sind, all dies zu verstehen. Wir sind vor allen anderen verpflichtet, uns für immer wie treue Diener unserem Erlöser und unserem Herrn zu widmen und zu weihen.