Kapitel 4 — Erster Teil: Das Glaubensbekenntnis — Artikel II: Und an Jesus Christus, seinen eingeborenen Sohn, unseren Herrn
Abschnitt 17. Christus bekennen wir nicht nur als Gott, sondern auch als Mensch und Teilhaber unserer Natur als König. Von ihm bezeugte der Engel: Er wird herrschen im Hause Jakobs in Ewigkeit. Und seines Reiches wird kein Ende sein. Dieses Reich Christi ist ein geistliches und ewiges, auf Erden begonnen, aber im Himmel vollendet. Er erfüllt durch seine bewundernswerte Vorsehung die Pflichten des Königs gegenüber seiner Kirche, indem er sie regiert und vor den Angriffen und Nachstellungen ihrer Feinde beschützt, ihr Gesetze gibt und ihr nicht nur Heiligkeit und Gerechtigkeit, sondern auch die Kraft und Stärke zum Ausharren mitteilt. Obwohl die Guten und die Bösen innerhalb der Grenzen dieses Reiches anzutreffen sind und so alle Menschen von Rechts wegen ihm angehören, erfahren doch jene, die in Übereinstimmung mit seinen Geboten ein unbeflecktes und unschuldiges Leben führen, mehr als alle anderen die erhabene Güte und Freigebigkeit unseres Königs. Obwohl er vom erlauchtesten Königsgeschlecht abstammte, erlangte er dieses Königtum nicht durch Erbrecht oder anderes menschliches Recht, sondern weil Gott ihm als Mensch alle Macht, Würde und Majestät verlieh, deren die menschliche Natur fähig ist. Ihm übergab Gott daher die Herrschaft über die ganze Welt, und dieser seiner Hoheit, die bereits begonnen hat, werden am Tage des Gerichts alle Dinge vollständig und gänzlich unterworfen sein.