Römischer Katechismus 4.13

Kapitel 4 — Erster Teil: Das Glaubensbekenntnis — Artikel II: Und an Jesus Christus, seinen eingeborenen Sohn, unseren Herrn

Abschnitt 13. „Christus" — Dem Namen Jesus wird der Name Christus hinzugefügt, der der Gesalbte bedeutet. Dieser Name drückt Ehre und Amt aus und ist nicht nur einer Sache eigen, sondern vielen gemeinsam; denn im Alten Gesetz wurden Priester und Könige, die Gott wegen der Würde ihres Amtes zu salben befahl, Gesalbte genannt. Denn die Priester empfehlen das Volk Gott durch unablässiges Gebet, bringen ihm Opfer dar und wenden seinen Zorn von der Menschheit ab. Den Königen ist die Regierung des Volkes anvertraut; ihnen obliegt vornehmlich die Autorität des Gesetzes, der Schutz der Unschuld und die Bestrafung der Schuld. Da also beide Ämter die Majestät Gottes auf Erden darzustellen scheinen, wurden diejenigen, die zum königlichen oder priesterlichen Amt bestellt waren, mit Öl gesalbt. Ferner war es üblich, auch die Propheten zu salben, da sie als Dolmetscher und Gesandte des unsterblichen Gottes uns die Geheimnisse des Himmels erschlossen und durch heilsame Vorschriften und die Vorhersage künftiger Ereignisse zur Besserung des Lebens ermahnten.