Römischer Katechismus 4.10

Kapitel 4 — Erster Teil: Das Glaubensbekenntnis — Artikel II: Und an Jesus Christus, seinen eingeborenen Sohn, unseren Herrn

Abschnitt 10. „Jesus" — Jesus ist der Eigenname des Gottmenschen und bedeutet Heiland: ein Name, der ihm nicht zufällig oder durch das Urteil oder den Willen eines Menschen gegeben wurde, sondern durch Ratschluss und Gebot Gottes. Denn der Engel verkündete seiner Mutter Maria: Siehe, du wirst empfangen in deinem Schoß und einen Sohn gebären, und du sollst ihm den Namen Jesus geben. Er befahl danach nicht nur Joseph, der mit der Jungfrau verlobt war, das Kind mit diesem Namen zu benennen, sondern erklärte auch den Grund, warum er so genannt werden sollte. Joseph, Sohn Davids, sprach der Engel, fürchte dich nicht, Maria, deine Frau, zu dir zu nehmen; denn was in ihr empfangen ist, das ist vom Heiligen Geist. Und sie wird einen Sohn gebären, und du sollst ihm den Namen Jesus geben. Denn er wird sein Volk von seinen Sünden erlösen.