Römischer Katechismus 39.6

Kapitel 39 — Vierter Teil: Das Gebet — Die fünfte Bitte: Vergib uns unsere Schuld, wie auch wir vergeben unseren Schuldigern

Abschnitt 6. Anerkennung der Sünde — Der Seelsorger soll also die Gläubigen ermahnen, dass derjenige, der kommt, um diese Bitte darzubringen, zuerst seine Sünden anerkennen und sodann Schmerz und Reue über sie empfinden muss. Er muss auch fest davon überzeugt sein, dass Gott den Sündern, die so gesinnt und vorbereitet sind, Vergebung gewähren will. Dieses Vertrauen ist für die Sünder notwendig, damit nicht etwa die bittere Erinnerung und das Bekenntnis ihrer Sünden jener Verzweiflung an der Vergebung folge, die einst den Geist Kains und des Judas ergriff, die beide in Gott allein einen Rächer und Bestrafer sahen und vergaßen, dass Er auch mild und barmherzig ist.