Römischer Katechismus 33.94

Kapitel 33 — Vierter Teil: Das Gebet — Über das Gebet im Allgemeinen

Abschnitt 94. Wir dürfen nicht dem Beispiel jener folgen, die des Betens müde werden, wenn sie, nachdem sie ein- oder zweimal gebetet haben, den Gegenstand ihrer Gebete nicht erlangen. Wir sollen der Pflicht des Gebetes niemals überdrüssig werden, wie uns die Autorität Christi des Herrn und des Apostels lehrt. Und sollte uns zu irgendeiner Zeit der Wille fehlen, so sollen wir Gott im Gebet um die Kraft bitten, zu beharren.