Kapitel 33 — Vierter Teil: Das Gebet — Über das Gebet im Allgemeinen
Abschnitt 64. Bei der Erfüllung dieser Pflicht obliegt es allen streng, keinem Geschöpf das Recht zu übertragen, das ausschließlich Gott gehört. Wenn wir zum Beispiel das Vaterunser vor dem Bild eines Heiligen sprechen, sollen wir bedenken, dass wir den Heiligen bitten, mit uns zu beten und uns jene Gnaden zu erlangen, die wir von Gott in den Bitten des Herrengebetes erbitten — mit einem Wort, dass er unser Vermittler und Fürsprecher bei Gott werde. Dass dies ein Amt ist, das die Heiligen ausüben, lehrt der Apostel Johannes in der Offenbarung.