Römischer Katechismus 33.47

Kapitel 33 — Vierter Teil: Das Gebet — Über das Gebet im Allgemeinen

Abschnitt 47. Diejenigen, für die wir besonders unsere Bitten darbringen sollen: Die Seelsorger — Vor allen anderen haben die Hirten unserer Seelen ein Recht auf unsere Gebete, wie wir am Beispiel des Apostels in seinem Brief an die Kolosser lernen, in dem er sie bittet, für ihn zu beten, dass Gott ihm eine Tür des Wortes öffne — eine Bitte, die er auch in seinem Brief an die Thessalonicher stellt. In der Apostelgeschichte lesen wir auch, dass in der Kirche ohne Unterlass für Petrus gebetet wurde. Der heilige Basilius drängt in seinem Werk Über die Sitten zur treuen Erfüllung dieser Pflicht. Wir müssen, sagt er, für die beten, die mit der Verkündigung des Wortes der Wahrheit betraut sind.