Römischer Katechismus 33.46

Kapitel 33 — Vierter Teil: Das Gebet — Über das Gebet im Allgemeinen

Abschnitt 46. Das Bittgebet soll für alle dargebracht werden — Wir sollen für alle Menschen ohne Ausnahme beten, ohne Rücksicht auf Feinde, Volk oder Religion; denn jeder Mensch, sei er Feind, Fremder oder Ungläubiger, ist unser Nächster, den zu lieben Gott uns gebietet, und für den wir daher eine Pflicht der Liebe erfüllen sollen, die im Gebet besteht. Zur Erfüllung dieser Pflicht ermahnt der Apostel, wenn er sagt: Ich will, dass für alle Menschen gebetet werde. In solchen Gebeten sollen wir zuerst um das bitten, was die geistlichen Anliegen betrifft, und dann um das, was das zeitliche Wohl angeht.