Römischer Katechismus 33.43

Kapitel 33 — Vierter Teil: Das Gebet — Über das Gebet im Allgemeinen

Abschnitt 43. Güter des Geistes — Es ist auch erlaubt, um die Güter und Zierden des Geistes zu beten, wie die Kenntnis der Künste und Wissenschaften, vorausgesetzt, dass unsere Gebete von der Bedingung begleitet sind, dass sie zur Förderung der Ehre Gottes und unseres eigenen Heiles dienen.