Römischer Katechismus 33.3

Kapitel 33 — Vierter Teil: Das Gebet — Über das Gebet im Allgemeinen

Abschnitt 3. Notwendigkeit des Gebetes — Zunächst soll auf die Notwendigkeit des Gebetes nachdrücklich hingewiesen werden. Das Gebet ist eine Pflicht, die nicht nur als Rat empfohlen, sondern auch durch ein verpflichtendes Gebot befohlen wird. Christus der Herr hat dies erklärt, als er sagte: Man soll allezeit beten. Diese Notwendigkeit des Gebetes weist die Kirche in dem Vorwort nach, das sie gleichsam dem Vaterunser voranstellt: Durch heilsame Gebote ermahnt und durch göttliche Unterweisung belehrt, wagen wir zu sprechen usw.