Kapitel 33 — Vierter Teil: Das Gebet — Über das Gebet im Allgemeinen
Abschnitt 1. Bedeutung der Unterweisung über das Gebet — Eine der Pflichten des Hirtenamtes, die für das geistliche Wohl der Gläubigen von höchster Bedeutung ist, besteht darin, sie über das christliche Gebet zu unterweisen; dessen Wesen und Wirksamkeit vielen unbekannt bleiben muss, wenn sie nicht durch den frommen und treuen Eifer des Seelsorgers gelehrt werden. Darauf also soll die Sorge des Seelsorgers in besonderer Weise gerichtet sein, dass seine andachtsvollen Hörer verstehen, wie und worum sie Gott bitten sollen.