Kapitel 30 — Dritter Teil: Der Dekalog — Das siebte Gebot
Abschnitt 9. Schwere der Sünde des Diebstahls — Die Schwere der Sünde des Diebstahls wird schon durch das Licht der natürlichen Vernunft allein hinreichend deutlich, denn er ist eine Verletzung der Gerechtigkeit, die jedem das Seine gibt. Die Verteilung und Zuteilung des Eigentums, von Anfang an durch das Völkerrecht festgelegt und durch menschliche und göttliche Gesetze bestätigt, muss als unverletzlich betrachtet werden, und jedem muss der sichere Besitz dessen gewährt werden, was ihm rechtmäßig gehört, es sei denn, wir wünschen den Umsturz der menschlichen Gesellschaft. Daher diese Worte des Apostels: Weder Diebe noch Habgierige noch Trunkenbolde noch Lästerer noch Räuber werden das Reich Gottes besitzen.