Römischer Katechismus 30.6

Kapitel 30 — Dritter Teil: Der Dekalog — Das siebte Gebot

Abschnitt 6. Diebstahl und Raub verboten — Obwohl der Raub eine größere Sünde ist als der Diebstahl, insofern er einem anderen nicht nur sein Eigentum nimmt, sondern ihm auch Gewalt und Beleidigung antut, kann es doch nicht verwundern, dass das göttliche Verbot mit dem milderen Wort „stehlen“ statt „rauben“ ausgedrückt wird. Dafür gab es guten Grund, da der Diebstahl allgemeiner und weiter verbreitet ist als der Raub, ein Verbrechen, das nur diejenigen begehen können, die ihrem Nächsten an roher Kraft und Macht überlegen sind. Überdies ist es offensichtlich, dass, wenn geringere Vergehen verboten werden, größere Ungeheuerlichkeiten derselben Art ebenso untersagt sind.