Kapitel 30 — Dritter Teil: Der Dekalog — Das siebte Gebot
Abschnitt 53. Die Berufung auf die günstige Gelegenheit — Manche entschuldigen sich damit, dass sich die Gelegenheit geboten habe. Das Sprichwort ist wohlbekannt: Gelegenheit macht Diebe. Solche Personen sind von ihrer verderbten Vorstellung zu befreien, indem man sie daran erinnert, dass es unsere Pflicht ist, jedem bösen Trieb zu widerstehen. Wenn wir jedem ungezügelten Antrieb sofort nachgeben, welches Maß, welche Grenzen wird es für Verbrechen und Unordnung geben? Eine solche Entschuldigung ist daher von der niedrigsten Art oder vielmehr ein Eingeständnis eines völligen Mangels an Selbstbeherrschung und Gerechtigkeit. Zu sagen, dass man nicht sündigt, weil man keine Gelegenheit zum Sündigen hat, heißt beinahe zugeben, dass man stets bereit ist zu sündigen, sobald sich die Gelegenheit bietet.