Römischer Katechismus 30.40

Kapitel 30 — Dritter Teil: Der Dekalog — Das siebte Gebot

Abschnitt 40. Anreize zur Ausübung des Almosengebens — Der Seelsorger sollte daher die Gläubigen ermutigen, bereitwillig und eifrig denen beizustehen, die auf die Nächstenliebe angewiesen sind, und sollte sie die große Notwendigkeit des Almosengebens und der wahren und tatkräftigen Freigebigkeit gegenüber den Armen spüren lassen, indem er sie daran erinnert, dass Gott am Jüngsten Tag diejenigen verdammen und dem ewigen Feuer überantworten wird, die die Pflicht des Almosengebens unterlassen und vernachlässigt haben, während Er im Gegenteil diejenigen loben und in sein himmlisches Reich einführen wird, die Barmherzigkeit gegenüber den Armen geübt haben. Diese beiden Urteile sind bereits von den Lippen Christi des Herrn ausgesprochen worden: Kommt, ihr Gesegneten meines Vaters, nehmt das Reich in Besitz, das euch bereitet ist; und: Weicht von mir, ihr Verfluchten, in das ewige Feuer.